LED-Garantiebedingungen

Unsere 
LED-GARANTIEBEDINGUNGEN

Garantiebedingungen für LED-Produkte

Präambel 

Die Elektron Berlin GmbH, Saatwinkler Damm 60, 13627 Berlin (nachfolgend „Hersteller“), gewährt auf unter der Marke Elektron Berlin vertriebene LED-Produkte eine Garantie gemäß den zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Bedingungen, beginnend ab Rechnungsdatum.

Diese Garantie gilt ausschließlich für Kunden, die das Produkt erstmals in einem Mitgliedsstaat der EU oder EFTA erworben haben und dort betreiben.

Voraussetzungen für die Garantieleistung

Die Garantie greift nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Vorschriftsmäßige Verwendung:
    Das Produkt wurde gemäß den Angaben in den Produktunterlagen (z.B. Bedienungsanleitung, Datenblatt, Typenschild) installiert und betrieben. Fehlende Informationen sind beim Hersteller zu erfragen.
    Besondere Betriebsbedingungen (z.B. Vibration, hohe Luftfeuchtigkeit oder aggressive Umgebungsluft) müssen schriftlich mit dem Hersteller abgestimmt sein.
  2. Fachgerechte Installation:
    Die Inbetriebnahme erfolgte durch eine qualifizierte Fachkraft unter Beachtung aller Installationsvorgaben.
  3. Wartung:
    Reinigung und Wartung wurden regelmäßig und sachgemäß nach Herstellerangaben durchgeführt.
  4. Unverändertes Produkt:
    Es wurden keine Modifikationen, Einstellungen (z.B. LED-Treiber), Reparaturen oder sonstige Eingriffe am Produkt vorgenommen – es sei denn, diese erfolgten durch den Hersteller selbst.
  5. Einhaltung von Normen:
    Alle relevanten technischen Normen, insbesondere hinsichtlich Umgebung, Netzqualität und Sicherheit, wurden eingehalten.
  6. Keine Überbeanspruchung:
    Das Produkt wurde nicht mechanisch, elektrisch oder chemisch über das vorgesehene Maß hinaus belastet.
  7. Unabhängigkeit von gesetzlichen Rechten:
    Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben durch diese Garantie unberührt. 

Abwicklung von Garantiefällen

  • Frist & Nachweis:
    Der Garantiefall ist innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung schriftlich unter Vorlage des Kaufbelegs und einer Beschreibung des Defekts geltend zu machen.
  • Prüfung & Entscheidung:
    Der Hersteller entscheidet nach Prüfung, ob eine:
    Reparatur, Lieferung eines gleichwertigen Ersatzprodukts oder
    Preisminderung erfolgt.
  • Ersatzprodukte:
    Ersatzprodukte oder -teile können auch aufgearbeitete (wiederverwertete) Komponenten enthalten, die hinsichtlich Funktion und Lebensdauer neuwertig sind. Design oder Maße können abweichen. Bei LED-Produkten können Abweichungen in Lichtfarbe und Helligkeit durch Alterung und technischen Fortschritt entstehen.
  • Haftungsbegrenzung:
    Der Hersteller haftet im Rahmen der Garantieleistung ausschließlich nach seinen jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Einschränkungen der Garantie

Die Garantie gilt nicht in folgenden Fällen:

  1. Bereits abgewickelte Gewährleistungsfälle:
    Produkte, die im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung bereits ersetzt, repariert oder erstattet wurden.
  2. Unbefugte Eingriffe:
    Veränderungen oder Reparaturen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herstellers führen zum Erlöschen der Garantie.
  3. Normale Ausfallrate:
    Garantiert werden nur Ausfälle, die auf Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehler zurückzuführen sind und die die Nennausfallrate (0,2 % je 1.000 Betriebsstunden) überschreiten.
  4. Überspannung / schlechte Netzqualität:
    Schäden durch unzureichenden Überspannungsschutz oder minderwertige Netzversorgung sind ausgeschlossen.
  5. Technische Toleranzen:
    Lichtstrom und Leistungsaufnahme unterliegen einer produktionstechnischen Toleranz von bis zu ±10 %.
    Farbtemperatur und Farbwiedergabeindex können schwanken – dies begründet keinen Garantieanspruch.
  6. Technisch bedingte Alterung:
    Ein Rückgang des Lichtstroms bis zu 0,6 % je 1.000 Stunden gilt als normal. Auch Farbveränderungen über die Nutzungsdauer stellen keinen Mangel dar. 

Nicht abgedeckte Komponenten & Kosten

  • Nebenkosten wie Aus- und Einbau, Transport, Entsorgung, Hebetechnik, Gerüste etc.
  • Verschleißteile (z. B. Steckverbindungen, Leitungen, bewegliche Teile)
    Kunststoffteile, die sich altersbedingt verfärben oder verspröden.
  • Verstellte Parametrierungen, z. B. durch Schmutz oder Verschleiß
    Zubehörkomponenten, die nicht zur Hauptfunktion zählen (z. B. Lautsprecher, Meldeleuchten, Bluetooth-Module).
  • Softwarefehler, Viren, Bugs.
  • Wiederkehrende Serviceleistungen, z. B. erneute Inbetriebnahme nach Wartung

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.

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